Bürger eines durch den Staatspräsidenten zu bestimmenden Landes mit der Berechtigung auf Erwerb von Immobilien und beschränkten dinglichen Rechten zu sein und die Erwerbsbedingung erfüllen.
Natürliche Personen ausländischer Nationalität können unter Beachtung gesetzlicher Einschränkungen in unserem Land alle Arten von Immobilien (Wohnungen, Betriebsstätten, Grundstücke, Acker u.v.) erwerben.
Natürliche Personen ausländischer Nationalität haben das auf der erworbenen unbebauten Immobilie zu entwickelnden Projekt innerhalb von zwei Jahren zur Genehmigung beim zuständigen Ministerium einzureichen. Die betreffende Immobilie wird den den Auflösungsbestimmungen unterliegen, wenn innerhalb von zwei Jahren kein Antrag beim Ministerium gestellt oder das Projekt nicht innerhalb der Vorgabezeit abgeschlossen wird.
Die Summe der durch eine natürliche Person ausländischer Nationalität erworbenen Immobilien landesweit dürfen 30 Hektar nicht übersteigen.
Die Gesamtfläche der durch juristische Personen ausländischer Nationalität erworbenen Immobilien können zehn Prozent der in einem Bezirk für Privateigentum freigegebenen Flächen nicht übersteigen.
Die Vormerkungen über Immobilien in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen sind in den Registereintragungen der Immobilie vermerkt, sodass bei den Grundbuchämtern Info eingeholt werden kann.
Die grundbuchmäßige Erfassung von Immobilien in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen aus 81 Provinzen sind abgeschlossen.
Die zu erwerbende Immobilie darf nicht in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen und anderen Gebieten befinden, die für Immobilienerwerb durch ausländische Personen gesperrt sind.
Befindet sich die zu erwerben gedachte Immobilie in einem “Sondersicherheitszone“, ist beim zuständigen Gouverneursamt eine Genehmigung einzuholen.
Sollten natürliche Personen ausländischer Nationalität eine unbebaute Immobilie erwerben, haben sie innerhalb von zwei Jahren ein Projekt zu entwickeln und zur Genehmigung beim zuständigen Ministerium einzureichen.
Immobilien und beschränkte dingliche Rechte, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen erworben, deren zweckentfremdete Nutzung durch das zuständige Ministerium und die Verwaltung festgestellt, innerhalb der vorgesehene Frist kein Antrag beim zuständigen Ministerium eingereicht oder das Projekt innerhalb der Frist nicht fertiggestellt wurde, unterliegen den Liquidationsbestimmungen.