Die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster, die mit ihren Dienstleistungen eine Brücke von der Vergangenheit in die Zukunft schlägt und die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters effektiv nutzt, hat das Projekt WebTapu umgesetzt, um die Abläufe bei Grundbuchvorgängen zu verkürzen und die angebotenen Dienstleistungen in einer qualitativ besseren und schnelleren elektronischen Umgebung zu erbringen.
Das Web-Tapu-System ist in das E-Government-System integriert, und der Zugang zum System erfolgt unter der Authentifizierungsgarantie des E-Governments.
Alle Dienstleistungen, die unseren Bürgern mit dem WebTapu "individual login" zur Verfügung stehen, sind nun mit dem WebTapu "corporate login" auch für Unternehmen zugänglich. Die Vertreter der Unternehmen können nun Informationen über die Eintragung von Immobilien einholen und Grundstücksgeschäfte beantragen, ohne zu den Grundbuchämtern gehen zu müssen.
Das System, das unseren Bürgern über das WebTapu-System zur Verfügung steht, wurde auch den Handelsunternehmen zugänglich gemacht. Die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen und juristischen Personen haben ebenfalls ihren Platz im WebTapu-System eingenommen, das mit den Slogans "kurzer Weg zur Eigentumsurkunde", "Eigentumsurkunde mit einem Klick" und "Sie sind immer dran" eingeführt wurde.
Im WebTapu-System wurde auch ein "Corporate Portal" implementiert und um zahlreiche Funktionen für die Geschäfte und Transaktionen öffentlicher Einrichtungen ergänzt, sodass diese Applikation auch von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen genutzt wird.
Der Login für Immobilienmakler und -gutachter wurde über das Corporate Portal des WebTapu-Systems implementiert. Viele Funktionen wurden für die Arbeit und die Transaktionen von Immobilienmaklern und -gutachtern hinzugefügt.
WebTapu wurde als elektronisches System eingeführt, mit dem unsere Bürger ihre Immobilien elektronisch verwalten können, ohne die Grundbuch- und Katasterämter aufsuchen zu müssen. Sie können 46 Grundbuchvorgänge (Verkauf, Schenkung, Übertragung usw.), 20 Katastertransaktionen, 2 Kartographietransaktionen und 5 Transaktionen mit osmanischen Urkunden und alten Registrierungsdokumenten elektronisch beantragen, die für die Transaktionen erforderlichen Informationen und Dokumente in einer sicheren elektronischen Umgebung übermitteln, Dokumente überprüfen und Dritte oder Immobilienmakler in diesen Angelegenheiten bevollmächtigen.
WebTapu ist ein System, das es den Bürgern ermöglicht, ihre Immobilien online zu verwalten und die Grundbuch- und Standortinformationen von Immobilien einzusehen, ohne die Grundbuchämter aufsuchen zu müssen.
Das Auslandsportal des Web-Grundbuchsystems richtet sich nicht an türkische Staatsbürger, sondern an Ausländer, die in der Türkei Immobilien erwarben. Türkische Bürger müssen das Individual Portal des Webtapu-Systems nutzen. Bei der Aktivierung des Portals muss die E-Mail-Adresse des Nutzers korrekt angegeben werden. Die gesamte Kommunikation und der Zugang zum System erfolgen über diese E-Mail-Adresse. In dieses Feld muss die "gmail"-Adresse eingegeben werden. Um den Benutzer zu aktivieren, muss die von der "Generaldirektion Grundbuch und Kataster / Web Tapu Benutzerregistrierung" an die bei der Registrierung verwendeten "gmail"-Adresse gesendete E-Mail bestätigt werden.
Seit dem 20.08.2019 ist bei Grundstücksgeschäften mit Ausländern eine YKN (Ausländer-Identifikationsnummer) obligatorisch. Bei Vorgängen nach diesem Datum wird von beteiligten ausländischen natürlichen Personen eine YKN gefordert. Sollte die die ausländische natürliche Person über keine YKN verfügen, wird der Antrag auf Erteilung einer YKN direkt von den Grundbuchämtern gestellt, ohne dass die betreffende Person bei der Generaldirektion für Migrationsmanagement vorstellig werden muss. Hat die betreffende Person schon eine YKN eingeholt, wird diese von unseren Ämtern verwendet.
Mit Inbezugsetzung der YKN mit der Immobilie können Ausländer alle Grundbuch- und Katastertransaktionen durchführen, die türkische Staatsbürger elektronisch über das WebTapu-System durchführen können, vorausgesetzt, sie holen sich ein E-Government-Passwort ein. Mit WebTapu können Ausländer Transaktionen einleiten, indem sie ihre Dokumente über das System einscannen,sie können die Eintragung der Eigentumsurkunde und die Bescheinigung über die Eigentumsurkunde beantragen, ohne die Grundbuchämter aufsuchen zu müssen, und sie können beantragen, dass ohne ihre persönliche Anwesenheit keine Transaktionen in Bezug auf ihre Immobilien vorgenommen werden.
Da jedoch die YKNs ausländischer natürlicher Personen, die vor dem 20.08.2019 eine Transaktion getätigt haben, nicht mit ihren Immobilien in Bezug gesetzt wurden, können diese Personen nicht alle von WebTapu angebotenen Dienste nutzen, da sie mit im Nachhinein erworbenen YKN und E-Government-Passwort ihre Immobilien über Web Tapu und das E-Government-Tor nicht einsehen können.
In diesem Fall können unsere Direktionen nach Vorlage einer Bescheinigung (Aufenthaltsgenehmigungsbescheinigung, Reisedokument usw.) als Nachweis einer mit der Zahl 9 beginnenden YKN die Inbezugsetzung mit der Immobilie vornehmen.
Der besagte Antrag kann über das Web Tapu (https://webtapu.tkgm.gov.tr/yknsizgiris) gestellt werden. In diesem Fall müssen dem Antrag die oben genannten Unterlagen unbedingt beigefügt werden. Wenn die ausländische natürliche Person ein Antrag auf „Inbezugsetzung mit der Immobilie“ stellt
- Werden die von den Transaktionsinhabern gemeldeten YKN-Nummern über das Migration Net-System abgefragt und bearbeitet, wenn die Identitäts- oder Passinformationen der Person oder die eingereichten Dokumente und die Informationen im Migration Net (YKN-Nummer und andere Informationen) übereinstimmen.
- Wenn die Informationen im Migrationsnetz Göç-Net übereinstimmen, werden die Dokumente der Person, die auf früheren Transaktionen beruhen, geprüft. Wenn anhand der Informationen im Reisepass, im Länderausweis und, falls vorhanden, im zuvor eingeholten Formular für Angabe der Personalien festgestellt wird, dass die Person mit dem Eigentümer des Datensatzes identisch ist, wird der Abgleich durch Eingabe der YKN-Informationen in TAKBIS vorgenommen, ohne dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Alle Vorgänge werden der betreffenden Person per SMS und/oder E-Mail mitgeteilt.
- In Fällen, in denen der Eintrag korrigiert werden muss, sind die Vorgänge gemäß dem Rundschreiben (c) durchzuführen und die betreffende Person zu informieren. Wie die „Inbezugsetzung von Immobilien“ zu erfolgen ist, wird in dem betreffenden Leitfaden erläudert.