Bei der TTB handelt es sich um ein Dokument, aus dem der Investitionsbetrag zum Erwerb der Staatsangehörigkeit der betreffenden Immobilie hervorgeht, die gemäß dem Rundschreiben 2024/2 unserer Generaldirektion entsprechend durch die GEDAŞ ausgestellten Immobilien-Wertgutachten hervorgeht und als Anhang zum betreffenden Immobilien-Wertgutachten über das TADEBİS-Anwendung dem TAKBİS/Webtapu-System übermittelt wird. Die TTB ist zwingend über das angegebene System zu übermitteln; von Hand übermittelte TTB‘s werden nicht bearbeitet.
Der Antrag auf ein Wertgutachten als Grundlage zur TTB ist über die Internetseite WebTapu/TADEBİS durch Nutzung des Menüpunktes Wertgutachten zum Zwecke des Erwerbs der Staatsangehörigkeit zu stellen. Zwischen der TTB und dem Antrag für das Verfahren zum Erwerb der Staatsangehörigkeit darf nicht länger als sechs Monate liegen. Bei Überschreitung dieser Frist von sechs Monaten ist bei den TTB‘s das Wertgutachten zu erneuern.
Sie können den entsprechenden Link über https://webtapu.tkgm.gov.tr/ aufrufen.
Auf der Website des Generaldirektorats für Grundbuch und Katasterwesen können Sie die erforderlichen Informationen für die vom Bewertungsbericht freigestellten Transaktionen einsehen.
Das entsprechende Rundschreiben Nr. 2024/4 und die beigefügte Liste finden Sie HIER.
Bei TADEBİS handelt es sich um ein Immobilien-Bewertungs-Informationssystem. Gemeint ist damit das die Durchführung des Rundschreibens Nr. 2024/2 über die Verfahren und Grundsätze in Bezug auf die bei Immobilienkäufen von Ausländern und bestimmten Transaktionen zu verwendenden Wertgutachten. Das betreffende Rundschreiben können Sie HIER einsehen.